Fakten & Tipps

1. Was mit ELENA konkret auf Sie
zu kommt

Ankündigungen haben Sie sicher schon viele gehört, nun startet das Verfahren tatsächlich: ELENA soll zum Bürokratieabbau beitragen. Für Sie beginnt es ab dem 1.1.2010 mit der elektronischen Meldung von Entgeltdaten Ihrer Mitarbeiter an die Zentrale Speicherstelle. Tipp: Informieren Sie sich genau, welche neuen Herausforderungen das ELENA-Verfahren an Ihre Lohnbuchhaltung stellt.

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